AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Vereinsveranstaltungen des Driving 4Help e.V.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, die vom Driving 4Help e.V. (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) angeboten und durchgeführt werden.


2. Teilnahmebedingungen und Zielgruppen

Die Veranstaltungen stehen grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern offen.
Abweichende Teilnahmevoraussetzungen oder besondere Zielgruppen werden in den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen und Veröffentlichungen angegeben oder können direkt beim Veranstalter erfragt werden.


3. Tagesmitgliedschaft

Für die Teilnahme an Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, eine Tagesmitgliedschaft im Driving 4Help e.V. abzuschließen.

  • Die Höhe der Tagesgebühr wird in den jeweiligen Ankündigungen und Veröffentlichungen bekannt gegeben.

  • Die Tagesmitgliedschaft kann online oder am Veranstaltungstag vor Ort abgeschlossen werden.


4. Anmeldung und Anmeldefristen

  • Die Anmeldung erfolgt gemäß den Angaben in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

  • Bei minderjährigen Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen ist die Unterschrift einer bzw. eines Sorgeberechtigten erforderlich.

  • Zusätzlich müssen alle Teilnehmenden am Veranstaltungstag eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Haftungsausschlusserklärung in ausgedruckter Form mitbringen.


5. Abmeldung und Stornierung

  • Eine Abmeldung von der Veranstaltung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

  • Eine Rückerstattung bereits gezahlter Tagesmitgliedsgebühren ist ausgeschlossen.

  • Bei technischen Problemen bei der Online-Anmeldung kann im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache eine Gebührenbefreiung gewährt werden.

  • Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollständigen Kosten der Tagesmitgliedschaft einbehalten und nicht erstattet.


6. Foto- und Videoaufnahmen / Nutzungsrechte

Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese dürfen für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters

  • Veröffentlichungen des Veranstalters

  • Veröffentlichungen von Mitveranstaltern der jeweiligen Veranstaltung

Die Aufnahmen können gespeichert und entsprechend genutzt werden.

Teilnehmende haben das Recht, der Speicherung und Verwendung von individuellen Personenaufnahmen vor Beginn sowie während der Veranstaltung zu widersprechen.


7. Veranstaltungsaufzeichnungen

Veranstaltungen können vom Veranstalter ganz oder teilweise aufgezeichnet werden, um diese Inhalte zur Weiterentwicklung der Vereinsarbeit zu verwenden.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden mit diesem Vorgehen einverstanden.
Weitere Details sind der Haftungsausschlusserklärung auf der Vereinshomepage zu entnehmen.